Zum 31.05.2024 hat unsere Praxis sämtliche Selektivverträge, die wir in der Vergangenheit mit verschiedenen Krankenkassen geschlossen hatten, gekündigt. Dies betrifft insbesondere die Verträge mit der AOK Bayern (AOK PzV Vertrag), der BKK Akzo Nobel und anderen BKKen (Starke Kids Vertrag), der Techniker Krankenkasse, der DAK und einige weitere.
Aber was heißt das nun für Sie und Ihr Kind?
Unter Selektivverträgen versteht man vertragliche Vereinbarungen zwischen einer Krankenkasse und einem medizinischen Leistungserbringer, in denen Regelungen zur Erbringung und Vergütung medizinischer Leistungen getroffen werden, die nicht Bestandteil der Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen sind.
Konkret bedeutet dies: regulär übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nur die Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen U1-U9 sowie die Jugendvorsorge J1. Darüber hinaus bieten viele Krankenkassen ihren Mitgliedern aber noch weitere, zusätzliche Vorsorgen an, nämlich die U10 (im Alter von 7-8 Jahren), die U11 (mit 9 bis 10 Jahren) sowie die J2 (mit 16 bis 17 Jahren). Diese Zusatzvorsorgen sind vollkommen freiwillig, weder sind Ärzte verpflichtet, sie anzubieten, noch sind Patienten verpflichtet, sie wahrzunehmen. Es handelt sich um frei wählbare Verträge zwischen Krankenkasse, Arztpraxen und Versicherten. Diese Selektivverträge decken dabei oft noch weitere medizinische Leistungen ab, z.B. spezielle apparative Augenuntersuchungen (Sehscreening) oder besondere Vergütungen für ärztliche Gesprächsleistungen und Beratungen zu bestimmten Themen. Die Regelungen hierfür unterscheiden sich je nach teilnehmender Krankenkasse.
Praktisch alle privaten Krankenversicherungen übernehmen für ihre Versicherten ebenfalls die Kosten für die oben genannten zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen.
Leider ist es für uns aus Kapazitätsgründen jedoch nicht mehr möglich, die oben genannten Zusatzvorsorgen (U10, U11 und J2) weiterhin in unserer Praxis anzubieten. Wir bemühen uns täglich darum, eine umfassende und fachlich hochwertige kinderärztliche Versorgung im südlichen Landkreis Miltenberg aufrecht zu erhalten – doch da unsere Ressourcen sowohl personell als auch zeitlich begrenzt sind, sind wir gezwungen, hier Prioritäten zu setzten. Dabei war es uns wichtig, insbesondere Neugeborene auch weiterhin bei uns aufnehmen und umfassend betreuen zu können und hierfür Kapazitäten frei zu halten. Wir haben uns deshalb entschlossen, sämtliche mit gesetzlichen Krankenkassen geschlossenen Selektivverträge zu kündigen und somit die darin enthaltenen Zusatzleistungen insbesondere für „ältere“ Kinder (d.h. die Vorsorgen U10, U11 und J2) aus unserem Leistungsangebot zu streichen. Dies gilt ohne Ausnahme und auch für privat Versicherte.
Wir möchten an dieser Stelle betonen, dass durch diese Vertragskündigung unsererseits sich für die meisten Familien nur wenig bis gar nichts ändert. Wir führen weiterhin bei allen unseren Patienten bis zum 18. Geburtstag die in der Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen vorgesehen Vorsorgeuntersuchungen (U3 bis U9 sowie J1) und sämtliche Impfungen durch. An der Akutversorgung ändert sich ebenfalls nichts. Und selbstverständlich bleiben wir auch für Ihre älteren Kinder und Jugendlichen der erste Ansprechpartner in allen Gesundheitsfragen!