Aktuelles

Aktuelle Informationen

An dieser Stelle möchten wir Sie über aktuelle Entwicklungen in unserer Kinderarztpraxis informieren. (Stand: 26.10.2024)

RSV-Prophylaxe für Säuglinge

Erstmals haben in diesem Jahr alle Säuglinge, die ab dem 01.04.2024 geboren wurden, Anspruch auf eine spezifische Prophylaxe gegen das Respiratorische Synzytial Virus (RSV). Dieser Anspruch umfasst eine einmalige Behandlung mit dem monoklonalen Antikörper Nirsevimab (Beyfortus®) zur Prophylaxe gegen das RS-Virus in der ersten RSV-Saison.

Alle wichtigen Informationen zur RSV-Prophylaxe und zur Durchführung der Immunisierung in unserer Praxis finden Sie in dem unten stehenden PDF-Dokument. Dies betrifft insbesondere Kinder, die zwischen April und September 2024 geboren wurden.

Kinder, die ab Oktober 2024 geboren sind, erhalten die RSV-Prophylaxe in der Regel bereits im Alter von wenigen Tagen in der Geburtseinrichtung. Sollte Ihr Neugeborenes noch nicht gegen RSV geschützt sein, informieren Sie uns bitte bereits bei der Erstanmeldung darüber, damit wir möglichst schon den ersten regulären Termin in unserer Praxis (in der Regel die U3 im Alter von 4 Wochen) zur Durchführung der RSV-Prophylaxe nutzen können.

Elterninfo RSV-Prophylaxe

Impfung gegen Meningokokken B

Nach der STIKO- Empfehlung vom 18.01.2024 ist die Impfung gegen Meningokokken B mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 29.05.2024 zu einer Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland geworden (§20 IfSG – Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe).

Alle Kinder bis zu ihrem 5. Geburtstag haben seitdem einen verbindlichen Rechtsanspruch gegenüber ihrer gesetzlichen Krankenkasse auf die Durchführung der MenB- Impfung. Allerdings ist die Abrechnung der Impfung noch nicht wie bei anderen Impfungen geregelt. Die Abrechnung sowohl der Impfstoffkosten als auch der ärztlichen Impfleistung kann daher bis auf weiteres nur privat erfolgen. Das bedeutet, dass Sie als Eltern zunächst die Kosten für den Impfstoff und für die Durchführung der Impfung in der Arztpraxis selbst tragen müssen. Jedoch haben Sie nun Anspruch auf vollständige Erstattung dieser Kosten durch Ihre gesetzliche Krankenkasse, wenn Sie die entsprechenden Belege (Kassenbeleg der Apotheke, Arztrechnung gemäß Gebührenordnung für Ärzte) dort vorlegen.

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen hat dazu eigens ein Informationsschreiben für Eltern erstellt, das Sie hier herunterladen können.

Bitte beachten Sie: die STIKO- Empfehlung bezieht sich ausschließlich auf Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr. Für alle anderen Kinder und Jugendlichen besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung! Dennoch kann auch für diese eine MenB- Impfung sinnvoll sein - zumal viele gesetzliche Krankenkassen auf Anfrage auch die Kosten für die Impfung älterer Kinder ganz oder teilweise übernehmen. Sprechen Sie uns bei Interesse gerne an.

Für privat Versicherte gilt, dass die Kosten für STIKO- empfohlene Impfungen üblicherweise vollständig übernommen werden. Fragen Sie im Zweifel direkt bei Ihrer Versicherungsgesellschaft nach.

Kündigung sämtlicher Selektivverträge

Zum 31.05.2024 hat unsere Praxis sämtliche Selektivverträge, die wir in der Vergangenheit mit verschiedenen Krankenkassen geschlossen hatten, gekündigt. Dies betrifft insbesondere die Verträge mit der AOK Bayern (AOK PzV Vertrag), der BKK Akzo Nobel und anderen BKKen (Starke Kids Vertrag), der Techniker Krankenkasse, der DAK und einige weitere.

Aber was heißt das nun für Sie und Ihr Kind?

Unter Selektivverträgen versteht man vertragliche Vereinbarungen zwischen einer Krankenkasse und einem medizinischen Leistungserbringer, in denen Regelungen zur Erbringung und Vergütung medizinischer Leistungen getroffen werden, die nicht Bestandteil der Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen sind.

Konkret bedeutet dies: regulär übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nur die Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen U1-U9 sowie die Jugendvorsorge J1. Darüber hinaus bieten viele Krankenkassen ihren Mitgliedern aber noch weitere, zusätzliche Vorsorgen an, nämlich die U10 (im Alter von 7-8 Jahren), die U11 (mit 9 bis 10 Jahren) sowie die J2 (mit 16 bis 17 Jahren). Diese Zusatzvorsorgen sind vollkommen freiwillig, weder sind Ärzte verpflichtet, sie anzubieten, noch sind Patienten verpflichtet, sie wahrzunehmen. Es handelt sich um frei wählbare Verträge zwischen Krankenkasse, Arztpraxen und Versicherten. Diese Selektivverträge decken dabei oft noch weitere medizinische Leistungen ab, z.B. spezielle apparative Augenuntersuchungen (Sehscreening) oder besondere Vergütungen für ärztliche Gesprächsleistungen und Beratungen zu bestimmten Themen. Die Regelungen hierfür unterscheiden sich je nach teilnehmender Krankenkasse.

Praktisch alle privaten Krankenversicherungen übernehmen für ihre Versicherten ebenfalls die Kosten für die oben genannten zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen.

Leider ist es für uns aus Kapazitätsgründen jedoch nicht mehr möglich, die oben genannten Zusatzvorsorgen (U10, U11 und J2) weiterhin in unserer Praxis anzubieten. Wir bemühen uns täglich darum, eine umfassende und fachlich hochwertige kinderärztliche Versorgung im südlichen Landkreis Miltenberg aufrecht zu erhalten – doch da unsere Ressourcen sowohl personell als auch zeitlich begrenzt sind, sind wir gezwungen, hier Prioritäten zu setzten. Dabei war es uns wichtig, insbesondere Neugeborene auch weiterhin bei uns aufnehmen und umfassend betreuen zu können und hierfür Kapazitäten frei zu halten. Wir haben uns deshalb entschlossen, sämtliche mit gesetzlichen Krankenkassen geschlossenen Selektivverträge zu kündigen und somit die darin enthaltenen Zusatzleistungen insbesondere für „ältere“ Kinder (d.h. die Vorsorgen U10, U11 und J2) aus unserem Leistungsangebot zu streichen. Dies gilt ohne Ausnahme und auch für privat Versicherte.

Wir möchten an dieser Stelle betonen, dass durch diese Vertragskündigung unsererseits sich für die meisten Familien nur wenig bis gar nichts ändert. Wir führen weiterhin bei allen unseren Patienten bis zum 18. Geburtstag die in der Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen vorgesehen Vorsorgeuntersuchungen (U3 bis U9 sowie J1) und sämtliche Impfungen durch. An der Akutversorgung ändert sich ebenfalls nichts. Und selbstverständlich bleiben wir auch für Ihre älteren Kinder und Jugendlichen der erste Ansprechpartner in allen Gesundheitsfragen!

Versorgungssituation im Landkreis

Bereits seit Mai 2022 gilt der Landkreis Miltenberg aus pädiatrischer Sicht als drohend unterversorgt. Ab 01.07.2023 sind von den eigentlich vorgesehenen 8,5 Kassensitzen für Kinder- und Jugendärzte nur noch 6,0 besetzt. Daraus ergeben sich leider nochmals deutliche Einschränkungen in der bereits zuvor schon angespannten Versorgungssituation. Siehe hierzu auch die Presseerklärung des Landrates Jens Marco Scherf  vom 31.05.2023.

Einzugsgebiet unserer Praxis

Das Einzugsgebiet unserer Praxis für die Aufnahme von Neu- und Wechselpatienten ist ab sofort auf den südlichen Landkreis Miltenberg (*) begrenzt. Patienten, die ihren Erstwohnsitz außerhalb dieses Bereiches haben, können wir leider nicht in die reguläre Versorgung mit sämtlichen Früherkennungsuntersuchungen, Impfungen, usw. bei uns aufnehmen.
Diese Regelung betrifft ausdrücklich nicht unsere bisherigen Bestandspatienten – diese können selbstverständlich auch weiterhin wie gewohnt unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Auch für neugeborene Geschwisterkinder von Bestandspatienten wird es hier keine Einschränkungen geben.
(* Dieser umfasst folgende Gemeinden mit sämtlichen Ortsteilen:
Altenbuch - Amorbach - Bürgstadt - Collenberg - Dorfprozelten - Eichenbühl - Faulbach - Großheubach - Kirchzell - Kleinheubach - Miltenberg - Neunkirchen - Rüdenau - Schneeberg - Stadtprozelten - Weilbach)

Neugeborene und neu zugezogene Patienten

Für Neuaufnahmen sind wir weiterhin für alle neugeborenen Kinder, sowie auf Anfrage gegebenenfalls auch für neu zugezogene Patienten offen – sofern der Wohnsitz innerhalb unseres Einzugsgebietes liegt und die bisher betreuende Kinderarztpraxis sich nicht in zumutbarer Entfernung befindet.

Wechselpatienten der Praxis Dres. Zeller in Miltenberg und der Kinderarztpraxis MVZ Tauberfranken in Wertheim

Aktuell können wir Wechselpatienten mit Wohnsitz in unserem Einzugsgebiet (siehe oben) nur bis zu einem Alter von 12 Monaten bei uns in die reguläre Versorgung aufnehmen.

Für alle  Kinder, die älter als 12 Monate sind, haben wir zum jetzigen Zeitpunkt keine freien Kapazitäten, so dass für diese eine reguläre Behandlung in unserer Praxis leider nicht möglich ist. Dies betrifft auch ältere Geschwisterkinder.

Auch Einzeltermine, z.B. nur für bestimmte Vorsorgen oder Impfungen, können wir leider nicht leisten.

Ausnahmen von dieser Regelung sind nur in begründeten Ausnahmefällen (z.B. komplex erkrankte Kinder) nach individueller Rücksprache mit unserem Ärzteteam möglich.

Eltern von Wechselpatienten, die wir derzeit nicht aufnehmen können, empfehlen wir, sich an andere kinder- oder hausärztliche Praxen, ggf. auch in der weiteren Umgebung, zu wenden, um sicherzustellen, dass ihre Kinder die erforderliche medizinische Betreuung erhalten.

Behandlung von akuten Erkrankungen

In Fällen von akuten Erkrankungen stehen wir für alle Kinder und Jugendlichen innerhalb unseres Einzugsgebietes (siehe oben) zur Verfügung – auch wenn diese nicht zu unseren regulären Patienten gehören. Alle anderen möchten wir bitten,  zunächst zu den Kinderärzten in ihrer unmittelbaren Nähe Kontakt aufzunehmen.

Wir sind bestrebt, Ihnen und Ihren Kindern auch in schwierigen Situationen jederzeit die bestmögliche medizinische Hilfe anzubieten. Bitte beachten Sie jedoch, dass es bedingt durch das zusätzliche Patientenaufkommen zu längeren Wartezeiten sowohl am Telefon als auch in der Praxis kommen kann.

In jedem Fall bitten wir bei allen akuten Vorstellungen (außer Notfällen) um vorherige telefonische Anmeldung. Nur so ist es uns möglich, bereits vorab die Dringlichkeit einzuschätzen und Ihnen eine schnelle und angemessene medizinische Hilfe anzubieten, wenn Ihre Kinder sie benötigen.
Unser Ziel ist es, gemeinsam mit unseren Kolleginnen und Kollegen, eine sichere und qualitativ hochwertige medizinische Versorgung für die Kinder unserer Region zu gewährleisten. Wir sind uns dabei der Bedeutung einer kontinuierlichen und umfassenden kinderärztlichen Betreuung bewusst und bedauern deshalb die aktuell erforderlichen Einschränkungen sehr.

Wir verstehen, dass die aktuelle Situation für einige Familien eine große Herausforderung darstellt und arbeiten aktiv daran, die Situation zu verbessern und alternative Lösungen zu finden. Bitte achten Sie auf entsprechende Aktualisierungen hier auf unserer Website.
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